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Leitung der Charité

Die Charité wurde als Pesthaus im Jahre 1710 erbaut und durch Friedrich Wilhelm I. am 18.11.1726 zur Heil- und Lehranstalt bestimmt. Ein Arzt und ein Wundarzt übernahmen die medizinische und chirurgische Leitung des Krankenhauses. Die Verwaltung der Charité unterstand dagegen dem Königlichen Armen-Direktorium, das einen Oberinspektor zur speziellen Administration einsetzte. 

Im Jahre 1798 wurde ein zweiter dirigierender Arzt angestellt, und der Direktor des Ober-Collegium medicum erhielt ein Mitspracherecht bei den Angelegenheiten der Charité. Das Armen-Direktorium blieb weiterhin die alleinige vorgesetzte Behörde.

Im Jahre 1810 wurde die Stelle eines zweiten dirigierenden Wundarztes an der Charité geschaffen. Seitdem oblagen die medizinisch-technischen Angelegenheiten dem ärztlichen und wundärztlichen Personal, während für die sonstige Administration der Oberinspektor zuständig war. Sowohl der erste Arzt als auch der erste Wundarzt waren lediglich verpflichtet, regelmäßig die Charité zu besuchen und ihr klinisches Lehramt wahrzunehmen. Der zweite Arzt bzw. Wundarzt wohnten in der Charité und durften keine Privatpraxis in der Stadt unterhalten. Diese Konstellation führte dazu, daß die praktisch-ärztliche Verantwortung nahezu allein in ihren Händen ruhte.