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Im Zuge der Reformierung der Charité und in Umsetzung der Konferenzbeschlüsse des Jahres 1829 wurde mit dem Kuratorium für die Krankenhausangelegenheiten eine neue staatliche Aufsichtsbehörde
geschaffen. Das Kuratorium forderte Carl Alexander Ferdinand Kluge, den Direktor der Charité, im Februar und Mai des Jahres 1831 auf, ein neues Krankenregulativ zu entwerfen.
Die von Kluge und dem Verwaltungsdirektor Marquardt ausgearbeitete Konzeption wurde zunächst im Juli des gleichen Jahres mit den dirigierenden Ärzten und klinischen Lehrern der Charité beraten und
schließlich im August dem Kuratorium vorgestellt. Bei einer Ratifizierung baten Kluge und Marquardt um die Zusendung von 1000 gedruckten Exemplaren.
Die neuen Vorschriften erließ das Kuratorium am 9.10.1831. Das neue Regulativ umfaßte 22 Punkte, die im Folgenden aufgeführt sind.
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